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Trabrennbahn Farmsen
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Wohnpark Trabrennbahn Farmsen
GATOR Beteiligungsverwaltungsges. mbH
Große Theaterstr. 1a · 20354 Hamburg
Tel.: 040 / 53 43 32-14
Fax: 040 / 53 43 32-32
Email: info@gator.de

© Konzeption - Gestaltung - Umsetzung:
CvH Design Ahrensburg
www.cvh-design.de

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Moderne Rauchmelder für
die Trabrennbahn

Rauchmelder können Leben retten. Denn oft überraschen tödliche Schwelbrandgase Menschen im Schlaf. Deshalb sind die High-Tech-Wächter jetzt gesetzlich in allen Wohnungen vorgeschrieben. Und gehören in wenigen Monaten auch auf der Trabrennbahn zum Standard.

Diese Nacht wird Petra S. nie vergessen. Die Sirene ihres Rauchmelders riss sie aus dem Schlaf. Sie knipste das Nachtlicht an. Und erschrak: Rauch drang durch den Türspalt, es roch verbrannt. Petra S. zögerte nicht lange, rief die Feuerwehr – und brachte sich in Sicherheit. So glimpflich gehen Wohnungsbrände nicht immer ab. Rund 600 Menschen sterben dabei in Deutschland. Pro Jahr. Und zwar an den giftigen Gasen. Der Tod überrascht sie schleichend, geruchlos. Deshalb schreibt der Gesetzgeber jetzt den Einbau von Rauchmeldern verbindlich vor. Für die Mieter auf der Trabrennbahn bedeutet das: Premium-Feuerschutz. Vom 15. November bis zum
17. Dezember 2010 werden Fachleute der Firma Brunata sämtliche Wohnräume plus Kellerräume, die direkt von der Wohnung aus begehbar sind, sowie alle Flure, über die Rettungswege führen, mit den Lebensrettern bestücken. Wartungskosten für die Mieter: 3,03 Euro pro Jahr und Gerät.
Entwarnung für Raucher: Die Geräte springen nicht bei jedem Qualmstängel an. „Da müsste jemand den Rauch schon aus nächster Nähe auf das Gerät blasen“, stellt Brunata-Fachmann Björn Pniok klar. Aber: Wasserdampf oder scharfes Anbraten von Speisen können einen Alarm auslösen. Deshalb gibt‘s keine Melder in Bad und Küche.

Und was ist mit bereits vorhandenen Geräten? „Wir raten den Mietern, sie zu entfernen“, so Torsten Thiede, Technikchef der GATOR. „Sie könnten die Mieter höchstens unnötig Geld kosten.“ Denn: Falls die auf eigene Faust betriebenen Melder einen Fehlalarm auslösen, müssen die Mieter die entstandenen Kosten selbst tragen. Sollten die Altgeräte genau dort montiert sein, wo jetzt moderne Geräte installiert werden, müssen die „Mieter-Melder“ auf jeden Fall weichen.

 

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