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Trabrennbahn Farmsen
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Wohnpark Trabrennbahn Farmsen
GATOR Beteiligungsverwaltungsges. mbH
Große Theaterstr. 1a · 20354 Hamburg
Tel.: 040 / 53 43 32-14
Fax: 040 / 53 43 32-32
Email: info@gator.de

© Konzeption - Gestaltung - Umsetzung:
CvH Design Ahrensburg
www.cvh-design.de

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Reizthema Katzen

Samtiges Schmusefell, grazile Eleganz – und immer perfekt geputzt: Katzen gehören zu den beliebtesten Haustieren. Doch nicht alle Mieter schätzen die freiheitsliebenden Mäusejäger. Denn die machen den Kindern auf der Anlage die Sandkisten streitig – als „Katzeklo“.

Maike B.

Maike B.: „Deswegen kommt auf unsere Sandkiste im Garten einfach ein Deckel obendrauf. Den Katzenkot in den Sandkisten der Spielflächen fand ich allerdings nicht so lustig, als unsere Kinder klein waren. Deshalb finde ich es besonders gut, dass die GATOR den Sand häufig austauscht.“

 

Margaret W.: „Es stört schon, besonders im Sommer. Das haben wir auch erlebt, als unsere Enkeltochter zu Besuch hier war. Aber eigentlich sind es ja nur kleine Häufchen, die könnte man doch ähnlich wie Hundehaufen schnell mit einer Tüte aufnehmen und in den Müll werfen.“

Wolfgang S

Wolfgang S.: „Ich sehe hier nur sehr wenige Katzen. Da wir selbst keine kleinen Kinder mehr haben, stören mich mögliche Hinterlassenschaften in den Sandkisten eher wenig. Viel mehr ärgert mich der Gänsekot überall auf der Wohnanlage.“
Ulrike S.: „Die freilaufenden Katzen und ihren Kot in den Sandkisten finde ich nicht in Ordnung. Ich habe oft beobachtet, wie Katzen in den Sand gekotet haben. Warum setzt die Verwaltung nicht durch, dass die Katzen in den Wohnungen bleiben müssen?“

Sabine L

Sabine L.: „Mein kleiner Sohn ist noch nicht im Sandkistenalter. Grundsätzlich denke ich aber: Wenn man sich eine Katze anschafft und sie dann in die Wohnung sperrt, ist das nicht artgerecht. Entweder lässt man die Katzenhaltung hier also ganz oder man muss mit dem Kot leben.“

 

 

Und das sagt die GATOR dazu

„Das Halten frei laufender Katzen ist laut Mietvertrag ausdrücklich untersagt“, so Marlies Wesenberg von der Hausverwaltung. „Bei Zuwiderhandlung bestehen wir – notfalls per Gerichtsbeschluss – darauf, dass die betreffenden Mieter die Tiere abschaffen müssen.“ Wer eine Erdgeschosswohnung mieten möchte und eine Katze halte, habe von vornherein keine Chance auf einen Vertrag: „Es wäre dann ja so gut wie unmöglich, dem Tier den Freigang zu verwehren“, begründet die Verwaltungsexpertin diese Regelung. Richtig teuer kann es für Katzenliebhaber werden, denen die GATOR nachweisen kann, dass ihr kleiner Liebling eine Sandkiste als Abtritt missbraucht hat. „Dann lassen wir den Sand auf Kosten dieses Mieters austauschen.“ Der Knackpunkt dabei: Ohne konkrete Hinweise von Augenzeugen sei es für das GATOR-Team fast unmöglich herauszufinden, wessen Samtpfötchen gerade über die Anlage tigere. „Oft schätzen ja auch Katzen die Trabrennbahn als Jagdrevier, deren Halter in den angrenzenden Häusern leben.“

 

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