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Trabrennbahn Farmsen
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Wohnpark Trabrennbahn Farmsen
GATOR Beteiligungsverwaltungsges. mbH
Große Theaterstr. 1a · 20354 Hamburg
Tel.: 040 / 53 43 32-14
Fax: 040 / 53 43 32-32
Email: info@gator.de

© Konzeption - Gestaltung - Umsetzung:
CvH Design Ahrensburg
www.cvh-design.de

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Pflanzenchaos am Gartenzaun

In seinem Gärtchen ist der Mieter König – so lange er sich an den Mietvertrag hält. Anders sieht’s jenseits der Gartengrenzen aus. Manche Mieter haben dort Koniferen oder Fichten gesetzt. Die nehmen der ursprünglichen Bepflanzung Licht und Wasser. Ein Fall für die Axt?

Stefan K.Stefan K.: „Von mir aus kann das an den Rändern der Gärten meiner Nachbarn so bleiben. Man hat sich dran gewöhnt. Das muss nicht unbedingt raus.“

 

 

Annika M.Annika M.: „Wir wollen die große Koniferenreihe am Rand unseres Gärtchens unbedingt behalten und würden uns gegen den Austausch gegen die ursprüngliche, offenere Bepflanzung kräftig zur Wehr setzen. Die Koniferen schützen gerade diese Ecke vor Wind, der Sichtschutz ist super, und unser kleiner Sohn kommt da nicht durch. “

Beate P.: „Ich finde es gut, wenn an den Rändern der Mietergärten überall die ursprüngliche Bepflanzung wiederhergestellt wird. Das hat viel zu tun mit einem einheitlichen Bild auf der Anlage. Man kann ja das Innere seines Gartens individuell gestalten.“

Markus S.Markus S.: „Ich finde die Anlage überhaupt sehr gepflegt und gestehe, dass ich verwucherte Verhältnisse nicht unbedingt toll finde. Es kann aber ruhig abwechslungsreich sein, mit wilden Ecken. Alles was lebt und blüht, soll ruhig wachsen.“

 

Caroline P.Caroline P.: „Flechtzäune als Gartenbegrenzung sind nicht so der Hit. Die sehen schnell unansehnlich aus. Aber ich kann verstehen, dass Mieter mit Gärten ein bisschen Privatsphäre haben möchten.“

 

 

Das meint die GATOR dazu ...

„Eigentümer und Verwaltung legen Wert auf eine einheitliche, attraktive Landschafts- und Gartengestaltung. Sie macht zu einem großen Teil den Charme der Anlage aus“, stellt Stefan Grunert von der Hausverwaltung klar. „Natürlich darf jeder Mieter sich in seinem Garten ausleben, soweit er die Vorgaben aus dem Mietvertrag zur Gartennutzung und -pflege einhält. Doch er darf Andere und die ursprüngliche, ausgesprochen vielfältig angelegte  Bepflanzung nicht einschränken.“ Schlecht gepflegte, kranke Grenzbepflanzung solle nach und nach von den Grenzen und Böschungen jenseits der Gärten entfernt werden. Trotzdem muss niemand Angst um seine Koniferen haben. Grunert:  „Wir werden die Bepflanzung des Mieters auf der Grundstücksgrenze nicht unter Zwang wegnehmen, sondern gegebenenfalls erst nach seinem Auszug den Garten umgestalten.“

... und das der Landschaftsarchitekt:

„Wir haben die Anpflanzung von Nadelhölzern aus mehreren Gründen ausgeschlossen“, antwortet Landschaftsarchitekt Thomas Tradowsky, Inhaber des „Kontor Freiraumplanung“. „Diese Gehölze werden sehr schnell groß. Darunter wächst nichts mehr. Die Nadelbäume nehmen den anderen Pflanzen Licht und Nährstoffe weg, zerstören die natürliche Vielfalt. Zum anderen stimmen dann die sorgfältig austarierten Proportionen der Anlage als Ganzes nicht mehr. Das Parkbild und das Höhenverhältnis der Gebäude zu ihrer grünen Umgebung wären zerstört.

Ein zentraler Punkt der Gestaltung sind die gestutzten Hainbuchenhecken an den Spielstraßen. In Verbindung mit den schwarzen Mauern, auf denen sie stehen, betonen sie das charakteristische Oval der ehemaligen Trabrennbahn. Sie sind von der Höhe her exakt so angelegt, dass ein Spaziergänger zwar von der tiefer liegenden Spielstraße her nicht in den Garten des Mieters blicken kann. Doch der Mieter kann bequem aus seinem Garten heraus über die dichte Hecke gucken und fühlt sich dadurch nicht so ‚eingezäunt’.“

Der Hamburger Architekten- und Ingenieursverein würdigte die grüne Gestaltung mit einem  ersten Preis. 
Die Messingplatte mit der Ehrung befindet sich an einer der großen Brücken
im ersten Bauabschnitt.

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