Wenn der Blumenkübel vom Balkon stürzt…
Achtung, Gefahr lauert im Garten!
Blühendes Balkonien – ja, gerne! Aber bitte Töpfe und Kästen nie auf Brüstungen in den oberen Stockwerken aufstellen. Sonst kann’s für die Nachbarn im Erdgeschoss ein schmerzhaftes Erwachen geben.
Ah, Balkonien! Ein Paradies, wenn die erste Märzsonne die winterblasse Haut kitzelt. Und sobald die ersten Frühlingsblüher in Kästen und Kübeln mit ihren Gärtnern flirten, ist das kleine Outdoor-Glück perfekt.
Aber Vorsicht: Die dekorative Balkon-Begrünung kann lebensgefährlich werden. Wenn sie nämlich zu lässig hoch droben auf den gemauerten Brüstungen im vierten Stock montiert wird. Ein kräftiger Windstoß – und ein schwerer Terrakotta-Topf stürzt in die Tiefe, konkret: in den Garten des Erdgeschoss-Mieters. Alles nur Panikmache? Mitnichten. Genau dieser Fall ist auf der Trabrennbahn schon vorgekommen. Reines Glück, dass dabei niemand verletzt wurde.
Deshalb gilt auf der Anlage: „Kübel und Kästen dürfen ausschließlich innerhalb eines Balkons aufgestellt und -gehängt werden“, sagt Verwaltungsexperte Stefan Grunert. „Alles andere ist zu gefährlich.“ Das bedeutet auch: Keine Kästen an die Außenseite des Balkongitters hängen – und wenn’s noch so zauberhaft aussieht.
Kübelrücken ist auch an einer weniger gefährlichen Stelle angesagt: auf den Gartenstützmauern an den Spielstraßen. Zum einen, weil’s für spielende Kinder gefährlich werden kann, wenn die Pflanztöpfe abstürzen. Vor allem aber, weil auf die Mauern eigentlich nur die Buchenhecken gehören. „Töpfe und Kübel dürfen nur innerhalb der angemieteten Flächen aufgestellt werden“, präzisiert Grunert. Die Stützmauern gehören nicht dazu. Und weil auf der Anlage gleiches Recht für alle gilt, ist die Zielrichtung klar: Mittelfristig muss die eingetopfte Blütenpracht die Mauern verlassen – in Richtung Garten.
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