Mieter fragen nach
Darf man an den Teichen angeln?
Katja Ulrich von der Hausverwaltung schüttelt den Kopf: „Grundsätzlich ist das nicht zulässig.“ Das Thema sei Sache der Stadt Hamburg als Eigentümerin des inneren Ovals. Doch die ließ die Angler bisher in Ruhe. Die Hamburgische Verordnung zum Schutz von Grün- und Erholungsanlagen regelt allerdings in Paragraph 1 eindeutig, dass es „verboten ist … Tiere zu fangen oder mutwillig zu beunruhigen“.
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